Begleitgesetze zum Lissabon-Vertrag im Deutschen Bundestag
Dienstag, 25. August 2009 | Autor: hfe
Anmerkungen von Prof. Dr. Andreas Fisahn, Universität Bielefeld
Der Bundestag wurde durch das Lissabon Urteil des BVerfG vom 30. Juni 2009 verpflichtet, die Begleitgesetze zum Lissabon Vertrag zu ändern. Vorher sei eine Ratifizierung des Vertrages durch die Bundesrepublik verfassungswidrig. Eine Fast-Allparteienkoalition von SPD, Grünen, CDU und FDP hat sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der noch vor den Wahlen durch das Gesetzgebungsverfahren gepeitscht werden soll. Das geschieht nicht aus innerstaatlichen Gründen, sondern um für die Volksabstimmung in Irland ein Signal zu geben. Diese Begleitgesetze zeichnen im Zusammenhang der jüngeren Gesetzgebung ein verheerendes Bild. weiter…
Thema: Europa, Staat Demokratie BürgerInnenrechte | Kommentare geschlossen