Das Parlament als Friedenswächter?
Freitag, 20. November 2009 | Autor: hfe
Anmerkungen zum Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
von Martin Kutscha
Ursprünglich als reine Wirtschaftsorganisation gegründet, etabliert sich die EG/EU inzwischen mehr und mehr auch als Militärmacht. Schon im Vertrag von Amsterdam aus dem Jahre 1997 wurde die „schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik“ gefordert (Art. 17 Abs. 1 EU-Vertrag). Ab 1998 wurden dann durch Beschlüsse des Rates Schritt für Schritt verschiedene Untergremien und Einrichtungen geschaffen, die sich mit der Entwicklung und Koordinierung der militärischen Komponente befassen[1]. 2001 erhielt die Europäische Union einen eigenen Militärstab, und bereits im Jahre 2003 fanden die ersten Militäreinsätze unter dem Signum der EU statt, nämlich „Concordia“ in Mazedonien und „Artemis“ im Kongo[2].
Thema: Europa, Staat Demokratie BürgerInnenrechte | Kommentare geschlossen