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Autorenarchiv

Der Überfall auf die Free Gaza Flottille am 31. Mai 2010

Dienstag, 10. August 2010 | Autor: hfe

Völkerrechtliches Gutachten

von

Prof. Dr. Norman Paech

I. Der Tatbestand

Der Überfall auf die Free Gaza Flottille am frühen Morgen des 31. Mai 2010 durch die israelische Armee hat weltweit erhebliche Empörung ausgelöst. Bei ihm kamen auf der unter der Flagge der Komoren fahrenden Mavi Marmara neun Passagiere ums Leben, mindestens 45 wurden zum Teil schwer verletzt. Während zahlreiche Stimmen von einer schweren Verletzung des Völkerrechts, ja von Kriegsverbrechen sprechen, sieht sich die israelische Armee vollkommen im Recht und hat nach einer internen Untersuchung lediglich einige Pannen bei der Planung und Durchführung der Kaperung der Schiffe eingeräumt.[1]

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Angriff auf Völkerrecht

Donnerstag, 24. Juni 2010 | Autor: hfe

»Free Gaza« oder was die freie Welt unter Freiheit versteht

Norman Paech

Nun, da das letzte Schiff unserer Flotte, die »Rachel Corrie« aus Irland, von der israelischen Kriegsmarine aufgebracht und nach Aschdod entführt worden ist, können wir ein kurzes und vorläufiges Resümee ziehen. Und dieses kann durchaus lauten, daß das Projekt gescheitert ist: Wir haben die 10000 Tonnen ziviler und humanitärer Güter nicht an ihr Ziel nach Gaza bringen können. Sie waren dafür gedacht, den Wiederaufbau voranzubringen. Die Frachtschiffe sollten auch dringend benötigtes medizinisches Gerät, welches Israel nicht durch die hermetisch abgeriegelte Grenze läßt – wie Rollstühle, eine vollständige Zahnarztpraxis und Tonnen von Medikamenten – sowie Unterrichtsmaterial für die Kinder nach Gaza liefern. Die wiederholten Anschuldigungen, es sei beabsichtigt worden, auch Waffen zu schmuggeln, haben sich definitiv als falsch erwiesen. Denn alle Frachter wurden von den Israelis in Aschdod gelöscht, nicht eine Rakete oder Pistole wurde gefunden.

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Arthur Stadthagen :Anwalt der Armen und Opfer der kaiserlichen Klassenjustiz.

Donnerstag, 17. Dezember 2009 | Autor: hfe

Eine Darstellung seines juristischen und rechtspolitischen Wirkens bis 1895.

von Holger Czitrich-Stahl

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I. Vorbemerkungen

Arthur Stadthagen, geboren am 23. Mai 1857 in Berlin und am 5. Dezember 1917 auch dort verstorben, wirkte als der erste sozialdemokratische Jurist im Deutschen Reichstag, dem er von 1890 bis 1917 ununterbrochen als Abgeordneter des Wahlkreises Potsdam 6/Niederbarnim angehörte.  Da über ihn noch keine zusammenhängende biographische Darstellung existiert, habe ich 2008 in einem ersten längeren Aufsatz „Annäherungen an einen beinahe vergessenen Sozialisten“ zu unternehmen versucht, in dem ich auf einige bedeutende Lebensstationen, Hintergründe und auf elementare Fragestellungen eingegangen bin. (1)

In diesem Folgeaufsatz beabsichtige ich, Arthur Stadthagens Werdegang vom jungen Rechtsanwalt bis hin zum Verfasser des bedeutenden Rechtswerkes „Das Arbeiterrecht“, erschienen im Jahr 1895 (2), nachzuzeichnen, soweit es die immer noch schwierige und äußerst lückenhafte  Quellenlage erlaubt. Dabei stütze ich mich im Besonderen auf die ungedruckten Akten des Polizeipräsidiums zu Berlin, die im Landesarchiv Berlin unter der Registratur A Pr.Br. Rep 030 geführt werden und die Überwachung der Sozialdemokratie und anderer politischer Bewegungen im Deutschen Reich dokumentieren.(3)

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Verdünnung der Zustimmung zum Zwangsgesetz – Demokratie und der Ausweg für Helden im Lissabon Urteil

Donnerstag, 3. Dezember 2009 | Autor: hfe

Von Prof. Dr. Andreas Fisahn, Uni Bielefeld

1.    Erster Prolog: Recht und die Befugnis zu zwingen

„Recht und die Befugnis zu zwingen bedeuten also einerlei“,[1] formuliert Kant in seiner Metaphysik der Sitten. Die Rechtfertigung des Zwanges, Gesetzen zu gehorchen, finden wir auch bei anderen Staatsdenkern. Aber Kant ist immer noch der Säulenheiligen der bundesrepublikanischen Jurisprudenz – folgen wir also kurz seiner Rechtfertigung der Befugnis zu zwingen. Obwohl das Recht mit der Befugnis zu zwingen synonym ist, sei es, meint Kant, mit der Freiheit vereinbar. Einerseits, weil es als allgemeines Gesetz unter Gleichen gilt – also dem Verallgemeinerbarkeitspostulat folgt. Die vorrechtliche Freiheit, die ohne Recht als Recht des Stärkeren die Freiheit des Anderen vernichten kann, wird durch ein allgemeines Gesetz vereinigt, das dem Starken wie dem Schwachen gleiche Freiheit lässt. „Das Recht ist also der Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür des einen mit der Willkür des anderen nach einem allgemeinen Gesetze der Freiheit zusammen vereinigt werden kann.”[2] Das ist gleichsam die rechtsstaatliche Bedingung der Freiheit. Sie wird – wie Franz Neumann es ausgedrückt hätte – als ethisches Minimum[3] allein durch die formale Allgemeinheit des Gesetzes gewährleistet – freilich unter der Voraussetzung, dass das gleiche Gesetz auf Gleiche angewendet wird. Bei Kant wird die gleiche Freiheit allerdings auf eine kleine Gruppe beschränkt, nämlich auf beruflich selbstständige Männer. weiter…

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Das Parlament als Friedenswächter?

Freitag, 20. November 2009 | Autor: hfe

Anmerkungen zum Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

von Martin Kutscha

Ursprünglich als reine Wirtschaftsorganisation gegründet, etabliert sich die EG/EU inzwischen mehr und mehr auch als Militärmacht. Schon im Vertrag von Amsterdam aus dem Jahre 1997 wurde die „schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik“ gefordert (Art. 17 Abs. 1 EU-Vertrag). Ab 1998 wurden dann durch Beschlüsse des Rates  Schritt für Schritt verschiedene Untergremien und Einrichtungen geschaffen, die sich mit der Entwicklung und Koordinierung der militärischen Komponente befassen[1]. 2001 erhielt die Europäische Union einen eigenen Militärstab, und bereits im Jahre 2003 fanden die ersten Militäreinsätze unter dem Signum der EU statt, nämlich „Concordia“ in Mazedonien und „Artemis“ im Kongo[2].

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Rezension: Grundrechte, bürgerrechtlich betrachtet

Freitag, 20. November 2009 | Autor: hfe

Von Norman Bäuerle

Andreas Fisahn / Martin Kutscha,

Verfassungsrecht konkret: die Grundrechte

Berliner Wissenschafts-Verlag 2008,

201 S., 19,80 €

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Plädoyer für eine unternehmerische Gesetzesproduktion

Montag, 26. Oktober 2009 | Autor: hfe

Von Martin Kutscha

Ein tüchtiger Rechtsanwalt ist zu vielem fähig, zumal wenn er in einer internationalen Großkanzlei beschäftigt ist und damit auch ein weit geöffnetes Ohr für die Wünsche der Wirtschaft erwarten lässt. Da liegt es doch nahe, solchen Anwälten auch die Produktion von wichtigen Gesetzestexten anzuvertrauen. Privat ist allemal besser als der Staat, wissen wir doch von unseren Vorbetern in Politik und Medien. Und die Beamten in den Ministerien, die früher für die Anfertigung von Gesetzentwürfen zuständig waren, sind bekanntlich träge und ineffektiv. Darüber hinaus könnten sie, gesetzlich auf das Gemeinwohl verpflichtet, möglicherweise versucht sein, den Wirtschaftsinteressen nicht immer den ihnen gebührenden Vorrang einzuräumen. Wo kämen wir denn da hin?

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