Die Meinungsäußerungsfreiheit (düşünce özgürlüğü) in der Türkei – Im Schatten der Europäischen Menschenrechtskonvention?
Freitag, 22. Mai 2009 | Autor: hfe
Saniye Utangac, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Andreas Fisahn, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Umwelt- und Technikrecht, Rechtstheorie.
- Einleitung
Die Meinungs-, Äußerungs-, Informations- und Pressefreiheiten gehören zu den Grundrechten, deren Ausübung für ein besseres Verständnis zwischen den Menschen und den Völkern, für ein friedliches Miteinander und für wohlwollende Zusammenarbeit zwischen den Staaten in der Welt unabdingbar ist. Innerstaatlich sind diese Grundrechte die wichtigsten Voraussetzungen politischen Gemeinschaftslebens und bilden das Fundament für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung. Das Recht auf freie Meinungsäußerung bewirkt für jeden Menschen eine Grundlage, neue Ideen zu bilden, diese mit anderen Menschen oder aber auch in der Öffentlichkeit zu teilen. Die Meinungsäußerungsfreiheit, um die die Menschen seit Anbeginn kämpfen ist für jeden Einzelnen das Mittel zur Verwirklichung seiner menschlichen Persönlichkeit.
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