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Honduras verletzt weiterhin Menschenrechte der RichterInnen, die sich dem Staatsstreich widersetzten

Dienstag, 27. September 2011 | Autor: hfe | Diese Seite als PDF herunterladen

Nach der jüngsten Entscheidung der zuständigen Behörde  hat die Entfernung der Hans-Litten-Preis-Trägerin Tirza Flores Lanza und dreier weiterer Richter aus dem Richterdienst Bestand. Damit wird das jüngst von LAG-Richterin a.D. Ingrid Heinlein festgestellte Torpedieren der Versöhnung in Honduras durch die honduranische Justiz fortgesetzt.

Die folgende Presseerklärung der honduranischen Vereinigung der Richter für die Demokratie und des Zentrums für Gerechtigkeit und Völkerrecht Honduras zeigen auf, dass der mit dem Staatsstreich verbundene Justizskandal andauert.

Drei Richter und eine Berufungsrichterin wurden am 5. Mail 2010 ihrer Ämter enthoben

San Pedro Sula, 26. September 2011 – Am vergangenen 22. September informierte der honduranische Staat über die Entscheidung des Rates für die Richterlaufbahn (Consejo de la Carrera Judicial), welcher die Entlassung der RichterInnen Guillermo López Lone und Tirza Flores Lanza wegen der Opposition gegen den Staatsstreich vom 28. Juni 2009 bestätigte.

Der Rat ordnete ebenfalls die Zahlung der arbeitsrechtlichen Sozialleistungen zugunsten des Richters Luis Chévez de la Rocha an, nicht aber dessen Wiedereingliederung in das Richteramt. Lediglich im Fall des Richters Ramón Barrios entschied er, ihn in seiner Stelle zu bestätigen. In keinem dieser Fälle erkennt der Staat die Menschenrechtsverletzungen aufgrund der willkürlichen Entlassungen in Gänze an oder entschädigt diese vollständig.

Am 5. Mai 2010 wurden die Richter und die Berufungsrichterin durch das Plenum des Obersten Gerichtshofs entlassen, weil sie sich gegen den Staatsstreich ausgesprochen hatten und, im Fall der Berufungsrichterin Flores, weil sie ein Rechtsmittel gegen die Ausbürgerung des Präsidenten Manuel Zelaya Rosales eingelegt hatte.

Die kürzlich von den honduranischen Autoritäten getroffene Entscheidung stellt eine erneute Menschenrechtsverletzung gegenüber den entlassenen RichterInnen dar, und bestätigt damit zugleich, dass weiterhin eine willkürliche und tendenziöse Anwendung des Gesetzes erfolgt.

Der honduranische Staat negiert erneut das Stattfinden des Staatsstreiches und insistiert darauf, dass Handlungen in Opposition zu diesem Vorkommnis sanktioniert werden müssen. Entsprechend erkennen die Behörden nicht an, dass die Entlassungen willkürlich waren und illegitime Restriktionen der Menschenrechte der betroffenen RichterInnen darstellten.

Im Rahmen des Prozesses vor dem Rat für die richterliche Laufbahn wurde den betroffenen RichterInnen nicht das Recht auf rechtliches Gehör durch ein unabhängiges und unparteiliches Gericht gewährt. Dieses Rechtsorgan trat in den Prozess vielmehr durch ein prozessrechtlich nicht vorgesehenes Verfahren ein, welches nicht den in der Interamerikanischen Menschenrechtskonvention etablierten prozessualen Garantien genügt.

Die vom honduranischen Staat getroffene Entscheidung widerspricht zudem den Empfehlungen des UN-Sonderberichterstatters für die Unabhängigkeit der Richter und Anwälte, des Sonderberichterstatters für die Meinungsfreiheit, der Sonderberichterstatterin für die Situation der VerteidigerInnen, des Büros des Hochkommissars für Menschenrechte  sowie des Ausschusses für Menschenrechte im Rahmen der regelmäßigen Menschenrechtsprüfung.

Der Fall der entlassenen RichterInnen wird derzeit durch die Interamerikanische Menschenrechtskommission untersucht. Der an dieses Organ gestellte Antrag wurde im vergangenen April zugelassen, die Sachentscheidung steht zur Entscheidung an.

Die Vereinigung der RichterInnen für die Demokratie (AJD) und das Zentrum für Gerechtigkeit und Völkerrecht (CEJIL) verurteilen die von den honduranischen Behörden getroffene Entscheidung und rügen gegenüber der internationalen Öffentlichkeit, dass dieser neue Vorfall nur die Ineffektivität der existierenden Rechtsmittel und den Zustand der Wehrlosigkeit bestätigt, in welchem sich die Mehrheit der honduranischen Bevölkerung befindet.

Die AJD und das CEJIL fordern, dass die Empfehlungen des Büros des UN-Hochkommissars für Menschenrechte umgesetzt werden und die Mitglieder des Obersten Gerichtshofs, die während des Staatsstreichs ihren Pflichten nicht nachkamen und weiterhin den Zugang zu effektivem Rechtsschutz verhindern, strafrechtlich untersucht und sanktioniert werden.

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Thema: RechtInternational, Staat Demokratie BürgerInnenrechte

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